Überbrückungshilfe 3 – Übersicht förderfähiger Digitalisierungsmaßnahmen

Überbrückungshilfe III - Digitalisierung

Die Vorteile der Überbrückungshilfe III liegen auf der Hand:
90 % Rückerstattung der Investitionskosten für Ihre Digitalisierung!

Als erfahrene Digitalberater haben wir für Sie im Folgenden eine Übersicht der Digitalisierungsmaßnahmen aufgeführt, die im Rahmen der Überbrückungshilfe III berücksichtigt und extrem begünstigt werden. Wir hoffen, Sie finden sich bzw. Ihre Ideen und Vorhaben unter diesen Punkten wieder und: zögern Sie nicht, uns anzurufen, wir beraten Sie gern.

Sichern Sie sich jetzt bis zu 20.000 € Förderung.

Die Hilfen müssen nicht zurückgezahlt werden.

Ihre Digitalisierung bringt’s:

Maßnahmen, die von der Überbrückungshilfe III mit bis zu 90 % Rückerstattungen abgedeckt werden können:

Erkennen Sie sich wieder in unseren Beispielen typischer Berufsgruppen, die von hohen Umsatzrückgängen durch die Corona-Pandemie gebeutelt sind und deswegen bei der Digitalisierung von der Überbrückungshilfe III enorm profitieren können.

Achten Sie bei all Ihren Plänen und Umsetzungen auf eine eindeutige und nachvollziehbare Dokumentation Ihres Digitalisierungskonzeptes, damit Ihrem Förderungsanspruch nichts im Wege steht. Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater beraten.

Wir stehen Ihnen jederzeit, bei all Ihren Fragen und Plänen zu Ihrer Digitalisierung als Berater zur Seite.

Offen. Ehrlich. Gern.

Teilen Sie Ihre Ideen mit uns.

Suchen Sie einen Digitalberater an Ihrer Seite, um Ihre Ideen zu konkretisieren? Oder haben Sie schon konkrete Vorstellungen und suchen nun nach einem passenden Angebot?

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und die Zusammenarbeit mit Ihnen.

Rufen Sie uns doch einfach an unter 0421-989 696 7-0, vereinbaren Sie direkt ein Erstgespräch oder benutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir freuen uns auf Sie – gemeinsam packen wir es an!

Informationen hinsichtlich des Umgangs mit den hier eingegeben Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.