Überbrückungshilfe 3 – Übersicht förderfähiger Digitalisierungsmaßnahmen
Die Vorteile der Überbrückungshilfe III liegen auf der Hand:
90 % Rückerstattung der Investitionskosten für Ihre Digitalisierung!
Als erfahrene Digitalberater haben wir für Sie im Folgenden eine Übersicht der Digitalisierungsmaßnahmen aufgeführt, die im Rahmen der Überbrückungshilfe III berücksichtigt und extrem begünstigt werden. Wir hoffen, Sie finden sich bzw. Ihre Ideen und Vorhaben unter diesen Punkten wieder und: zögern Sie nicht, uns anzurufen, wir beraten Sie gern.
Ihre Digitalisierung bringt’s:
Maßnahmen, die von der Überbrückungshilfe III mit bis zu 90 % Rückerstattungen abgedeckt werden können:
Erkennen Sie sich wieder in unseren Beispielen typischer Berufsgruppen, die von hohen Umsatzrückgängen durch die Corona-Pandemie gebeutelt sind und deswegen bei der Digitalisierung von der Überbrückungshilfe III enorm profitieren können.
Achten Sie bei all Ihren Plänen und Umsetzungen auf eine eindeutige und nachvollziehbare Dokumentation Ihres Digitalisierungskonzeptes, damit Ihrem Förderungsanspruch nichts im Wege steht. Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater beraten.